Scheidungsberatung nach §95 Abs. 1a AußStrG

... im Hinblick auf die Bedürfnisse von Kindern bei einvernehmlicher Scheidung

 

Eltern wollen in der Regel das Beste für ihre Kinder. Allerdings kann es im Zuge der emotionalen Herausforderungen, die eine Trennung mit sich bringt, selbst im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung dazu kommen, dass die Bedürfnisse des Kindes aus dem Fokus geraten.

Um den Fokus auch auf die Themen der mitbetroffenen Kinder zu lenken, trat im Rahmen des neuen Kindschafts- und Namenrechtsänderungsgesetz (KindNamRäG 2013) mit 1.2.2013 auch folgender Paragraph (§95, Abs.1a Außerstreitgesetz) in Kraft

"Vor Abschluss oder Vorlage einer Regelung der Scheidungsfolgen bei Gericht haben die Parteien zu bescheinigen, dass sie sich über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder bei einer geeigneten Person oder Einrichtung haben beraten lassen.", www.ris.bka.gv.at

Bei Beratung nach diesem Paragraphen steht die Information über typische Bedürfnisse, Sorgen und Nöte von Kindern in dieser Lebenssituation im Vordergrund. Ich versuche zu informieren, wie Kinder abhängig vom Entwicklungsalter und Temperament mit einer Scheidung in der Regel umgehen, was häufige Reaktionen bei Kindern auf eine Trennungssituation sind und wie Eltern ihre Kinder in der Verarbeitung unterstützen können.

Wichtig ist es mir zu vermitteln, dass eine Trennung der Eltern für Kinder eine Herausforderung darstellt, aber wenn es gelingt, die Kommunikation auf der Elternebene von den Erfahrungen als Paar zu trennen, eine Scheidung auch eine deutliche Entlastung für Kinder darstellen kann. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, Überlegungen zu folgenden Themen anzustellen:

  • Passt das geplante Betreuungsmodell zu den Bedürfnissen meines Kindes? Ist es auch im Alltag lebbar?
  • Wie kann in Hinkunft die Kommunikation und Abstimmung bezüglich relevanter Themen das Kind betreffend mit dem anderen Elternteil erfolgen?
  • Wie können konfliktarme Übergaben gelingen?
  • Wie kann der Kontakt zum nicht anwesenden Elternteil gestaltet werden?
  • Wie soll mit Festtagen (z. B. Weihnachten) oder besonderen Anlässen (z.B. Einschulung) umgegangen werden?

Nicht vergessen werden sollte auch bei all diesen Überlegungen die Frage, wo Sie als Elternteil auftanken können oder bei Bedarf Hilfe und Unterstützung bekommen können.